Die Rechtsberatung und Prozessvertretung richtet sich sowohl an Verwaltungsbehörden im engeren Sinne als auch an öffentliche Hochschulen, Universitäten, öffentliche Kliniken, Sparkassen, Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe sowie Sozialversicherungen und deren Bedienstete.
Zum Leistungsspektrum gehören vor allem folgende Themen:
Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
Beamtenrecht
Personalvertretungsrecht
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