Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schupp berät und vertritt ihre Mandanten in den Rechtsgebieten des Arbeitsrechtes und des Verwaltungsrechtes. Im Mittelpunkt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit steht die Kommunalberatung. Die seltene Kombination der Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht ist die Voraussetzung für eine kompetente Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes.
Die arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schupp richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine gute arbeitsrechtliche Beratung setzt nicht nur beste Rechtskenntnisse, sondern vor allem Branchenkenntnisse und Berufserfahrung voraus.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schupp vertritt in verwaltungsrechtlichen Antragsverfahren, in Widerspruchsverfahren und in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und den Verfassungsgerichten der Bundesrepublik. Die Beratung und Vertretung umfasst auch außergerichtliche Verhandlungen für und mit der Verwaltung.
Mit der richtigen Strategie zum Ziel
1 – Beraten
Meine Beratung beginnt damit, dass ich zunächst zuhöre und das Anliegen meiner Mandanten konkret ermittle. Nach einer fundierten Rechtsprüfung erläutere ich meinen Mandanten die Rechtslage und biete Lösungswege an.
Meine Beratung versetzt meine Mandantschaft in die Lage, eine konkrete Entscheidung zu treffen, die
ist.
2 – Gestalten
Recht gestalten beginnt damit, das Ziel der Rechtsberatung klar herauszuarbeiten und zu formulieren. Im Anschluss wird die für meine Mandantschaft passende rechtliche Handlungsform besprochen und deren inhaltliche Gestaltung vorgenommen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht gestalte ich für Sie passgenaue Arbeitsverträge, Änderungsverträge, Aufhebungsverträge, Kfz-Nutzungsverträge, Home-Office-Regelungen, Zielvereinbarungen, Vergütungsmodelle, Kurzarbeits-Vereinbarungen. Ich berate bei Umstrukturierung und Betriebsübergang und gestalte hierfür die notwendigen Verträge, einschließlich Vereinbarungen zum Interessenausgleich und Sozialplan. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen begleite ich sowohl gestaltend als auch prozessführend von der Kündigung bis zur Kündigungsschutzklage.
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht unterstütze ich Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die richtige Auswahl zwischen den zur Verfügung stehenden Handlungsinstrumentarien und Organisationsformen zu treffen. Ich gestalte für den öffentlichen Sektor öffentlich-rechtliche sowie privat-rechtliche Verträge, Zweckvereinbarungen, Verwaltungsakte, Allgemeinverfügungen, Verordnungen, Satzungen und Beschlussvorlagen.
3 – Einigen
In jedem Stadium meiner Rechtsberatung beziehe ich aktiv einvernehmliche Konfliktlösungen mit ein, auch wenn diese im konkreten Fall erst nach hartem Verhandeln herbeigeführt werden können.
Ich verhandle für und mit den Verwaltungsbehörden. Im Arbeitsverhältnis unterstütze ich beim ersten Konfliktvermeidungsgespräch bis hin zum Aushandeln von Aufhebungsvereinbarungen.
Um einvernehmliche Lösungen effektiv zu erarbeiten, ist es notwendig, dass ein Rechtsberater die Gestaltungsmöglichkeiten im jeweiligen öffentlich-rechtlichen Sektor bzw. in der jeweiligen privat-rechtlichen Branche genau kennt. Insoweit ist eine langjährige Berufserfahrung für das Schaffen von Einigungslösungen mehr als von Vorteil.
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