Die rechtlichen Anforderungen an die Aufgabenbewältigung durch die öffentliche Hand sind im letzten Jahrzehnt deutlich angestiegen, weil die Regelungsdichte der landes-, bundes- und europarechtlichen Normen stetig zunimmt. Meine beratende und forensische Tätigkeit bezieht sich auf die innere Organisation von Kommunen, die interkommunale Zusammenarbeit, das Rechtsverhältnis zu übergeordneten Behörden sowie die Rechtsbeziehungen zu Wirtschaftspartnern und Bürgern.
Das Leistungsspektrum der Kommunalberatung umfasst vor allem:
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